Das Pflege‑ABC für Angehörige und Pflegebedürftige
Hinweis: Dieses Pflege-ABC bietet eine allgemeine, unverbindliche Übersicht der wichtigsten Begriffe rund um die ambulante Pflege. Gesetzliche Regelungen und Beträge können sich ändern. Bei individuellen Fragen beraten wir Sie gerne persönlich – nehmen Sie einfach Kontakt zu Sonnige Herzen auf.
Wir beraten Sie gerne.
Antworten auf häufige Fragen zur ambulanten Pflege
Hier finden Sie eine Sammlung häufig gestellter Fragen rund um das Thema Pflege – einfach erklärt. Falls Sie noch weitere Fragen haben: Wir beraten Sie gern persönlich!
- Was macht ein ambulanter Pflegedienst?
-
Ein Pflegedienst unterstützt Menschen zu Hause. Dazu gehören:
- Körperpflege (z. B. Waschen, Anziehen)
- Medizinische Pflege (z. B. Verbände, Medikamente)
- Betreuung und Begleitung im Alltag
- Haushaltshilfe (z. B. Einkaufen, Kochen, Putzen)
- Freizeitangebote und Ausflüge
Was nicht vom Pflegedienst selbst übernommen werden kann, vermitteln wir gern an Partner weiter. Medizinische Pflege kann auch ohne Pflegegrad über ein ärztliches Rezept erfolgen.
- Wie finde ich einen Pflegedienst?
-
- Wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse – diese sendet Ihnen eine Liste zu.
- Oder informieren Sie sich selbst über Internet, Telefonbuch, Freunde, Bekannte oder die Sozialberatung im Krankenhaus.
- Was ist SGB XI?
-
Das ist das Pflegeversicherungsgesetz. Es regelt unter anderem:
- Grundpflege (z. B. Körperpflege, Hilfe beim Essen)
- Betreuung
- Unterstützung im Haushalt
- Was ist SGB V?
-
Das ist das Gesetz der Krankenversicherung. Es regelt medizinische Hilfe, die ein Arzt verschreibt, zum Beispiel:
- Spritzen geben
- Verbände wechseln
- Medikamente verabreichen
Diese Leistungen kann ein Pflegedienst übernehmen.
- Was ist ein Pflegegrad?
- Ein Pflegegrad zeigt, wie stark jemand im Alltag eingeschränkt ist – etwa beim Waschen, Gehen oder Denken. Je höher der Pflegegrad, desto mehr Hilfe wird benötigt.
- Wie viele Pflegegrade gibt es?
-
- Pflegegrad 1: geringe Einschränkungen
- Pflegegrad 2: erhebliche Einschränkungen
- Pflegegrad 3: schwere Einschränkungen
- Pflegegrad 4: sehr schwere Einschränkungen
- Pflegegrad 5: sehr schwere Einschränkungen mit besonderem Pflegebedarf
- Wie beantrage ich einen Pflegegrad?
-
- Kontaktieren Sie Ihre Pflegekasse (bei Ihrer Krankenkasse).
- Sie erhalten ein Formular.
- Der Medizinische Dienst kommt zu Ihnen nach Hause und prüft, wie viel Hilfe nötig ist.
Dabei wird zum Beispiel geschaut:
- Wie beweglich Sie sind
- Wie gut Sie sich orientieren
- Ob Sie alleine essen, waschen und zur Toilette gehen können
- Wie lange dauert es, bis der Pflegegrad feststeht?
- Die Pflegekasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen Bescheid geben. In dringenden Fällen auch schneller.
- Wie viel Geld bekommt man bei einem Pflegegrad?
- Je nach Pflegegrad gibt es verschiedene Geld- und Sachleistungen. Die aktuellen Beträge gelten seit 2025. Wir beraten Sie gern dazu.
- Was ist ein Pflegevertrag?
-
Der Pflegevertrag regelt:
- Welche Leistungen der Pflegedienst erbringt
- Welche Rechte und Pflichten beide Seiten haben
So gibt es Sicherheit für alle Beteiligten.
- Wie kündige ich den Pflegevertrag?
-
- Sie können den Vertrag jederzeit kündigen.
- Der Pflegedienst kann mit sechs Wochen Frist zum Monatsende kündigen.
- Der Vertrag endet sofort, wenn die pflegebedürftige Person verstirbt.
- Was ist Pflegegeld?
- Pflegegeld wird direkt an pflegebedürftige Menschen gezahlt, wenn sie zu Hause von Angehörigen oder Freunden gepflegt werden.
- Wer bekommt Pflegegeld?
- Alle Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5, die zu Hause betreut werden – egal ob von der Familie oder Bekannten.
- Welche Pflegeleistungen gibt es?
-
- Sachleistungen: Der Pflegedienst rechnet direkt mit der Kasse ab.
- Geldleistungen: Sie erhalten Pflegegeld für Pflege durch Angehörige.
- Kombinationsleistungen: Sie nutzen beides – Pflege durch den Dienst und Angehörige.
- Was ist Behandlungspflege?
-
Das ist medizinische Pflege, die vom Arzt verschrieben wird, zum Beispiel:
- Medikamente geben
- Blutzucker oder Blutdruck messen
- Verbände wechseln
- Injektionen
- Was ist Verhinderungspflege?
- Wenn Ihre Pflegeperson Urlaub macht, krank ist oder eine Pause braucht, können Sie eine Ersatzpflege nutzen. Die Pflegekasse zahlt bis zu 2 418 € pro Jahr – auch anteilig aus dem Kurzzeitpflege-Budget.
- Was ist eine ärztliche Verordnung?
- Damit kann Ihr Arzt medizinische Pflege verschreiben, zum Beispiel Verbände oder Spritzen. Der Pflegedienst führt die Maßnahmen dann durch.
- Was sind Entlastungsleistungen (§ 45b SGB XI)?
-
Zusätzlich zum Pflegegeld gibt es 125 € monatlich, zum Beispiel für:
- Betreuung
- Hilfe im Haushalt
- Entlastung der Angehörigen
Pflegerade 1 bis 5 haben Anspruch.
- Was sind Pflegehilfsmittel (§ 40 SGB XI)?
-
Hilfsmittel, die die Pflege zu Hause erleichtern, zum Beispiel:
- Einmalhandschuhe
- Desinfektionsmittel
- Pflegebett oder Duschhocker
- Was sind Investitionskosten?
- Pflegedienste dürfen einen Anteil für beispielsweise Miete, Fahrzeuge oder Ausstattung berechnen. Diese nennt man Investitionskosten.
- Muss ich bei häuslicher Krankenpflege etwas zuzahlen?
-
- 10 % der Kosten
- 10 € je Verordnung
Sie können jedoch bei Ihrer Kasse eine Befreiung von der Zuzahlung beantragen.
- Wie wird in der ambulanten Pflege abgerechnet?
-
- Pflegesachleistungen rechnet der Pflegedienst mit der Kasse ab.
- Mehrkosten oder zusätzliche Leistungen zahlen Sie selbst.
- Der Entlastungsbetrag von 125 € muss extra beantragt werden.
- Wie beantrage ich Verhinderungspflege?
- Rufen Sie Ihre Pflegekasse an und teilen Sie mit, dass Sie Verhinderungspflege benötigen. Sie erhalten dann ein Antragsformular.
- Kann man sich den Entlastungsbetrag auszahlen lassen?
- Nein. Der Betrag ist zweckgebunden – er kann nicht bar ausgezahlt, sondern nur für zugelassene Dienstleistungen genutzt werden.
- Wie funktioniert Kombinationspflege?
- Beispiel: Sie nutzen 60 % Sachleistungen vom Pflegedienst. Dann erhalten Sie 40 % des Pflegegeldes für Angehörige. Die Pflegekasse rechnet das genau aus.
- Was ist ein Beratungseinsatz nach § 37.3?
-
Wenn Sie Pflegegeld erhalten, müssen Sie regelmäßig zeigen, dass die Pflege gut läuft. Dazu kommt eine Fachkraft zu Ihnen und berät. Die Kosten zahlt die Pflegekasse.
- Pflegegrad 2–3: zweimal im Jahr Pflicht
- Pflegegrad 4–5: einmal pro Quartal Pflicht
- Pflegegrad 1: freiwillig möglich