Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI
Regelmäßige Beratungsgespräche für mehr Sicherheit zu Hause
Wenn ein pflegebedürftiger Mensch zu Hause von Angehörigen oder Freunden versorgt wird und Pflegegeld erhält, ist in vielen Fällen ein regelmäßiges Beratungsgespräch gesetzlich vorgeschrieben.
Diese Gespräche werden von einer Pflegefachkraft durchgeführt. Sie dienen dazu:
- Angehörige in ihrer Pflegetätigkeit zu unterstützen
- praktische Tipps und Hilfestellungen zu geben
- die Qualität der häuslichen Pflege sicherzustellen
Wer muss teilnehmen?
Alle Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 oder höher, die ausschließlich durch Angehörige betreut werden und Pflegegeld erhalten, sind zur Teilnahme verpflichtet.
Wie oft ist ein Beratungsgespräch notwendig?
- Pflegegrad 2 und 3: 2-mal pro Jahr
- Pflegegrad 4 und 5: 1-mal pro Quartal
- Pflegegrad 1: Teilnahme freiwillig
Die Kosten übernimmt die Pflegekasse vollständig.