Pflegegrad berechnen: schnell und unverbindlich mit unserem Pflegegrad-Rechner
Schnell Klarheit über Ihren Pflegegrad – kostenlos und ohne Anmeldung
Die Frage nach dem passenden Pflegegrad entsteht häufig in Lebensphasen, in denen vieles unsicher ist. Unser Pflegegrad-Rechner gibt Ihnen anonym, kostenlos und ohne Datenweitergabe eine erste Einschätzung – sanft, schnell und unkompliziert.
So erfahren Sie, welche Unterstützung Ihnen zustehen könnte, und können den nächsten Schritt mit Klarheit planen.
Und wenn Sie möchten, begleiten wir Sie gerne persönlich bei der weiteren Antragstellung und allen organisatorischen Fragen – damit Sie in dieser Zeit nicht allein sind.
Wir helfen Ihnen gerne weiter.
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Unsere ambulanten Pflegeleistungen in Lübeck unterstützen Sie und Ihre Angehörigen zuverlässig im Alltag. Von Beratung bis zu zusätzlichen Hilfen erhalten Sie die passende Betreuung direkt bei Ihnen zuhause.
Pflegeberatung
Gemeinsam prüfen wir, wie Sie das Maximum an Leistungen und Unterstützungsansprüchen ausschöpfen können.
Zusatzleistungen
Brötchenservice, Ausflüge, Nachtbetreuung oder kultursensible Pflege – ganz wie gewünscht.
Verhinderungspflege
Kurzfristige Vertretung, wenn Angehörige eine Auszeit brauchen – flexibel buchbar.
Jetzt Pflegegrad berechnen
Diese Einschätzung erfolgt nach den Modulen des Neuen Begutachtungsassessments (NBA). Ergebnis ohne Gewähr – maßgeblich ist die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst. Es werden keine Daten an einen Server übertragen.
M1 – Mobilität
Pflegegrade im Überblick:
- Pflegegrad 1
- Geringe Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit
- Pflegegrad 2
- Erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit
- Pflegegrad 3
- Schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit
- Pflegegrad 4
- Schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit
- Pflegegrad 5
- Schwerste Beeinträchtigungen mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigungen mit besonderen Anforderungen
Mögliche Unterstützung
Abhängig von Bundesland und individueller Situation.
- Pflegegrad 1
- Entlastungsbetrag (131 € mtl.), Beratungsanspruch (§ 37.3 SGB XI)
- Pflegegrad 2–5
- Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Kombinationsleistungen, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, Tages-/Nachtpflege, Hilfsmittel, Wohnraumanpassung, Pflegekurse für Angehörige
- Ab Pflegegrad 2 zusätzlich
- Anspruch auf Pflegehilfsmittel & mehr Entlastungsleistungen
Hinweis: Die konkrete Ausgestaltung ist regional unterschiedlich geregelt.